Ihr­ aktiver­ Energie­tarif

Schritt 1: Online-Anmeldung

Nutzen Sie die Produktinformationen auf unserer Webseite um sich ein Bild von unserem aktiven Energietarif zu machen. Über den Tarifrechner können Sie sich die Preise für Ihr örtliches Netzgebiet errechnen lassen und im Anschluss das Online-Anmeldeformular über den roten "JETZT BEAUFTRAGEN"-Button aufrufen. Auf Ihrer letzten Strom- bzw Gasrechnung finden Sie alle für die Anmeldung bzw. Auftragserteilung erforderlichen Informationen

Sofern Sie uns im Rahmen Ihrer Online-Anmeldung zur Kündigung Ihres aktuellen Vertrages bei dem bisherigen Energieversorger ermächtigen, übernehmen wir alle Formalitäten und Sie müssen sich um nichts kümmern. Der nächstmögliche Lieferbeginn hängt dabei von der noch verbleibenden Vertragslaufzeit Ihres bisherigen Vertrages ab. Wir geben Ihnen rechtzeitig Auskunft über den möglichen Lieferbeginn. Sollte dieser Termin zu weit in der Zukunft liegen, sehen wir uns leider gezwungen Ihre Anmeldung vorerst zurückzuweisen. Eine erneute Anmeldung ist möglich.

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Schritt 2: Vertragsbestätigung

Sind bei Ihrer Anmeldung keine Probleme aufgetreten, erhalten Sie von uns zeitnah eine Vertragsbestätigung. Sobald Ihnen diese vorliegt, profitieren Sie von unserem aktiven Energietarif.

Ihr Vertrag bei uns hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn uns keine fristgerechte Kündigung vorliegt. Gekündigt werden kann mit einer Frist von zwei Wochen zum jeweiligen Monatsende.

Als Privatkunde haben Sie zudem das Recht, Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Über den Zeitpunkt, ab dem die genannte Frist beginnt, informieren Sie sich bitte in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Schritt 3: Monatlicher Zählerstand

Bei unserem aktiven Energietarif sind Sie als Kunde selbst für die Zählerablesung verantwortlich. Um Ihren Energieverbrauch jeden Monat exakt abrechnen zu können, benötigen wir daher rechtzeitig zum Monatsende einen aktuellen Zählerstand von Ihnen. Diesen können Sie uns bequem über den Ableselink den Sie am Ende eines Monats per Mail erhalten, oder über das Online-Kundenportal mitteilen. Sollten Sie bereits eine von Ihrem Netzbetreiber fernauslesbare Messeinrichtung haben, so kann die Selbstablesung entfallen

Sofern Sie uns zum Monatsende noch keinen aktuellen Zählerstand mitgeteilt haben, können Sie dies bis zum siebten Tag des Folgemonats nachholen. Sofern die Ablesung nicht exakt zum Monatsende erfolgt, wird der angegebene Zählerstand auf Basis des Ablesedatums rechnerisch abgegrenzt. Nähere Informationen zur rechnerischen Abgrenzung finden Sie auf unseren Produktseiten für Strom und Gas.

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Schritt 4: Rechnung

Sobald Sie Ihren Zähler nach dem Wechsel zu uns zum ersten Mal abgelesen und Ihren Zählerstand mitgeteilt haben, erhalten Sie eine Rechnung. Aufgrund der monatsscharfen Rechnung in unserem aktiven Energietarif fallen keine Abschläge an. Sie bezahlen jeden Monat nur die tatsächlich verbrauchte Energie.

Unsere Rechnungen werden mittels des im Rahmen der Online-Anmeldung erteilten SEPA-Lastschriftmandats beglichen. Auf diese Weise können wir Verwaltungsaufwand sparen und die somit generierten Kosteneinsparungen durch günstige Arbeitspreise für Strom und Gas an Sie weitergeben.

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